Das Schmuckkästchen Ferienhaus Deinhardt
Herzlich willkommen in unseren Ferienunterkünften im Herzen der Fränkischen Schweiz!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Vermieter zustande. Diese Annahme durch den Vermieter bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, Fax oder Post.

2. Bezahlung

Bei Buchung (Vertragsabschluss) ist die Bezahlung bei Anreise fällig.

3. Rücktritt

Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Dem Vermieter steht beim Rücktritt eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt nachstehende Pauschale:

•         bis 60 Tage vor Mietbeginn 25 % des gesamten Preises

•         ab 59. Tag vor Mietbeginn 50 % des gesamten Preises

•         ab 35. Tag vor Mietbeginn 80 % des gesamten Preises

•         ab 10. Tag vor Mietbeginn 100% des gesamten Preises

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

4. Rechte im Schadensfall

Bei Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der Mieter.

5. Haus

Der Mieter ist verpflichtet, Haus, Inventar so schonend wie möglich zu behandeln. Er ist für beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum dem Eigentümer gegenüber immer ersatzpflichtig.

6. Reinigung der Unterkünfte / Haustiere

Die Unterkünfte und das Inventar sind schonend zu behandeln. Am Abfahrtstag ist das Haus in einem besenreinen Zustand zu verlassen. Das heißt z.B. das Geschirr ist gespült und weggeräumt, das Haus ist gefegt und der Müll entsorgt.


Für Hundebesitzer:
Bei uns sind Hunde herzlich Willkommen!
Natürlich gehen wir von Ihrer Vernunft aus, dass wir unsere Unterkunft auch für hundelosen Gäste weiter vermieten können:
D.h.:
-Tiere kuscheln auf ihrer mitgebrachten Decke
-Sofas, Betten, Stühle sind für Tiere verboten
- Tiere bei Ausflügen nicht allein im Haus zurücklassen
- anpinkeln und anknappern des Inventars  unterbinden

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

7. Gerichtsstand

Der Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Vermieter gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz vom Vermieter maßgebend.

8. Anwendbares Recht

Auf den Mietvertrag findet deutsches Recht Anwendung.

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